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Klassen

Vorerst werden von mir die B-Klassen ausgebildet. Da ich über die Qualifikation zum Ausbilden der A- und C-Klassen bereits verfüge, ist bei entsprechender Nachfrage eine Erweiterung geplant.

Kein Vorbesitz erforderlich.
Einschluss AM und L.

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

B 197  ab Frühjahr 2023!

Vorbesitz Kl. B.
Einschluss: Keine

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Vorbesitz Kl. B.
Einschluss: Keine

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.

(Ohne Prüfung / Ausbildung in einem Tag möglich!)

 

Kein Vorbesitz erforderlich.
Einschluss: Keine

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Untersuchungen bestätigen, dass junge Fahranfänger einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, in Unfälle verwickelt zu werden.

Bei einem Anteil von gerade mal acht Prozent an der Gesamtbevölkerung verursachen junge Fahrer mehr als ein Viertel der tödlichen Unfälle. Es fehlt Ihnen somit an Fahrpraxis, sicherer Fahrzeugbeherrschung und Notfallerfahrung. Die größte Gefahr schwer zu verunglücken, besteht in den ersten zwei Jahren nach dem Führerscheinerwerb.

Wie wirksam Unterstützung gerade in der Anfangszeit sein kann, hat das inzwischen bundesweit eingeführte „Begleitete Fahren ab 17“ gezeigt: Wer im ersten Jahr seiner Lizenz nur mit einem erfahrenen Erwachsenen neben sich ans Steuer darf, verursacht anschließend ein Viertel weniger Unfälle als herkömmliche Führerschein-Novizen. (Quelle: ADAC Motorwelt 11/2012)

Die Fahrerlaubnis wird hierzu mit der Auflage versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn sich der Fahranfänger in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung eingetragenen Person (begleitende Person) befindet. Die Prüfbescheinigung ist bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland gültig. Die begleitende Person soll dem Fahranfänger ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln, Rat zu erteilen und kurze Hinweise zu geben. Die Begleitperson muss hierzu folgende, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen (FeV § 48a, Abs. 5):

  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens seit 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (früher “Verkehrszentralregister”)

Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nicht begleiten, wenn sie

  • 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
  • unter der Wirkung berauschender Mittel steht.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie während der Öffnungszeiten in meiner Fahrschule.

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